Zusammenfassung
Die Verordnung führt die fünfte bis achte deutschsprachige Nachträge zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die jeweiligen alten Monographien im österreichischen Arzneibuch auf. Die neuen Regelungen treten gestaffelt in den Tagen nach der Veröffentlichung am 19. Juni 2017 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/19/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die fünfte bis achte deutschsprachige Nachträge zum Europäischen Arzneibuch ein und hebt die jeweiligen alten Monographien im österreichischen Arzneibuch auf. Die neuen Regelungen treten gestaffelt in den Tagen nach der Veröffentlichung am 19. Juni 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung der deutschen Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 8.5) und gleichzeitige Aufhebung der alten Monographien aus dem vierten Nachtrag.
- Einführung der deutschen Fassung des sechsten Nachtrags (Nachtrag 8.6) und Aufhebung der entsprechenden Monographien aus dem fünften Nachtrag.
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