<!--[-->Änderung der Arzneitaxe 2017 – Preis‑ und Vergütungsanpassungen<!--]-->
Änderung der Arzneitaxe 2017 – Preis‑ und Vergütungsanpassungen
Verordnung vom 19.06.2017

Zusammenfassung

Die 135. Änderung der Arzneitaxe senkt den Vergütungssatz für Apotheken von 37 % auf 27 %, legt das Inkrafttreten einer neuen Preis‑ und Produktliste zum 1. Juli 2017 fest und passt zahlreiche Arzneimittel‑ und Gefäßpreise an.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/19/2017XXV
Apotheke
Gesundheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Pharmazeutische Produkte

Zusammenfassung

Die 135. Änderung der Arzneitaxe senkt den Vergütungssatz für Apotheken von 37 % auf 27 %, legt das Inkrafttreten einer neuen Preis‑ und Produktliste zum 1. Juli 2017 fest und passt zahlreiche Arzneimittel‑ und Gefäßpreise an.

Schwerpunkte

  • Der Prozentsatz des Rohverdienstes, der in der Arzneitaxe vergütet wird, wird von 37 % auf 27 % gesenkt.
  • Ein neuer Absatz 52 wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Juli 2017 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

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