Zusammenfassung
Die 135. Änderung der Arzneitaxe senkt den Vergütungssatz für Apotheken von 37 % auf 27 %, legt das Inkrafttreten einer neuen Preis‑ und Produktliste zum 1. Juli 2017 fest und passt zahlreiche Arzneimittel‑ und Gefäßpreise an.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/19/2017XXV
Apotheke
Gesundheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Pharmazeutische Produkte
Zusammenfassung
Die 135. Änderung der Arzneitaxe senkt den Vergütungssatz für Apotheken von 37 % auf 27 %, legt das Inkrafttreten einer neuen Preis‑ und Produktliste zum 1. Juli 2017 fest und passt zahlreiche Arzneimittel‑ und Gefäßpreise an.Schwerpunkte
- Der Prozentsatz des Rohverdienstes, der in der Arzneitaxe vergütet wird, wird von 37 % auf 27 % gesenkt.
- Ein neuer Absatz 52 wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Anlage B zum 1. Juli 2017 festlegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.