Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in Engerwitzdorf, Linz und Steyregg zu einem Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einer Karte und macht die Planunterlage zur Einsicht bereit. Sie tritt am 01.07.2017 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2001.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/21/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in Engerwitzdorf, Linz und Steyregg zu einem Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einer Karte und macht die Planunterlage zur Einsicht bereit. Sie tritt am 01.07.2017 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2001.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 1 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 2 Abs. 3 des Sperrgebietsgesetzes 2002 als rechtliche Grundlage.
- Bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in den Gemeinden Engerwitzdorf, Linz und Steyregg werden zum Sperrgebiet erklärt.
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