<!--[-->Verordnung zum Sperrgebiet Treffling<!--]-->
Verordnung zum Sperrgebiet Treffling
Verordnung vom 21.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in Engerwitzdorf, Linz und Steyregg zu einem Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einer Karte und macht die Planunterlage zur Einsicht bereit. Sie tritt am 01.07.2017 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2001.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/21/2017XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in Engerwitzdorf, Linz und Steyregg zu einem Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einer Karte und macht die Planunterlage zur Einsicht bereit. Sie tritt am 01.07.2017 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2001.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 1 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 2 Abs. 3 des Sperrgebietsgesetzes 2002 als rechtliche Grundlage.
  • Bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Treffling in den Gemeinden Engerwitzdorf, Linz und Steyregg werden zum Sperrgebiet erklärt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Doskozil Hans Peter, Mag. © Manfred Weis

Doskozil Hans Peter, Mag. - 55

Ohne Klub

Landeshauptmann von Burgenland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.