Änderung der Zahnärztlichen Fachassistenz‑Ausbildungsordnung (2020‑Update & Evaluation)
Verordnung vom 26.06.2017Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zahnärztliche Fachassistenz‑Ausbildungsordnung: Das Jahr 2017 wird in § 1 Abs. 4 durch 2020 ersetzt und ein neuer § 15 führt eine verpflichtende Evaluation der Ausbildung bis Ende 2019 ein.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/26/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zahnärztliche Fachassistenz‑Ausbildungsordnung: Das Jahr 2017 wird in § 1 Abs. 4 durch 2020 ersetzt und ein neuer § 15 führt eine verpflichtende Evaluation der Ausbildung bis Ende 2019 ein.Schwerpunkte
- Im § 1 Abs. 4 wird das Jahr 2017 durch das Jahr 2020 ersetzt, um die Ausbildungsordnung an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
- Ein neuer § 15 wird eingeführt, der die Zweckmäßigkeit der Ausbildung bis zum 31. Dezember 2019 von Experten des Bundes‑Berufsausbildungsbeirats prüfen lässt; je ein Experte wird von der Österreichischen Zahnärztekammer und von der Gewerkschaft der Privatangestellten nominiert.
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