Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gebiet um den Truppenübungsplatz Bruckneudorf zum Sperrgebiet, legt die Grenzen auf einer Karte fest, definiert Ausnahmen für bestimmte Wanderwege und Flächen und regelt deren temporäre Aufhebung während militärischer Übungen.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport6/26/2017XXV
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt das Gebiet um den Truppenübungsplatz Bruckneudorf zum Sperrgebiet, legt die Grenzen auf einer Karte fest, definiert Ausnahmen für bestimmte Wanderwege und Flächen und regelt deren temporäre Aufhebung während militärischer Übungen.Schwerpunkte
- Das Gebiet um den Truppenübungsplatz Bruckneudorf, das die Gemeinden Winden am See, Parndorf, Jois und Bruckneudorf im Burgenland sowie Sommerein und Bruck an der Leitha in Niederösterreich umfasst, wird zum Sperrgebiet erklärt.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einer Katasterkarte im Maßstab 1 : 10 000 durch eine rote Linie dargestellt.
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