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Änderung der Arbeitskostenstatistik‑Verordnung
Verordnung vom 27.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2017 modernisiert die Arbeitskostenstatistik, definiert neue statistische Einheiten und legt fest, welche Daten Unternehmen über Löhne, Arbeitszeit und Sozialabgaben melden müssen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/27/2017XXV
Statistik
Arbeitsmarkt
Wirtschaftsdaten

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2017 modernisiert die Arbeitskostenstatistik, definiert neue statistische Einheiten und legt fest, welche Daten Unternehmen über Löhne, Arbeitszeit und Sozialabgaben melden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, die Arbeitskostenstatistik zu erheben und Unternehmen zur Mitwirkung anzuhalten.
  • Als statistische Einheiten gelten Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine mit mindestens zehn unselbständig Beschäftigten.
Dokumente (PDFs)
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