Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2017 modernisiert die Arbeitskostenstatistik, definiert neue statistische Einheiten und legt fest, welche Daten Unternehmen über Löhne, Arbeitszeit und Sozialabgaben melden müssen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/27/2017XXV
Statistik
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Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2017 modernisiert die Arbeitskostenstatistik, definiert neue statistische Einheiten und legt fest, welche Daten Unternehmen über Löhne, Arbeitszeit und Sozialabgaben melden müssen.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, die Arbeitskostenstatistik zu erheben und Unternehmen zur Mitwirkung anzuhalten.
- Als statistische Einheiten gelten Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine mit mindestens zehn unselbständig Beschäftigten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.