<!--[-->Verordnung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (2017)<!--]-->
Verordnung zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (2017)
Verordnung vom 28.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert ein als gefährdetes Gebiet für die Afrikanische Schweinepest, verpflichtet zur Meldung und Probenentnahme von toten Wildschweinen, legt Bio‑Sicherheitsmaßnahmen für Jäger fest und verbietet ab dem 4. Juli 2017 die Freilandhaltung von Hausschweinen in diesem Gebiet.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/28/2017XXV
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert ein als gefährdetes Gebiet für die Afrikanische Schweinepest, verpflichtet zur Meldung und Probenentnahme von toten Wildschweinen, legt Bio‑Sicherheitsmaßnahmen für Jäger fest und verbietet ab dem 4. Juli 2017 die Freilandhaltung von Hausschweinen in diesem Gebiet.

Schwerpunkte

  • Festlegung der als gefährdet geltenden Gebiete (Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und alle Wiener Bezirke).
  • Meldepflicht für alle aufgefundenen Wildschweine; ein amtlicher Tierarzt entnimmt Proben und sorgt für eine sichere Entsorgung von Tierkörpern und -material.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc © Parlamentsdirektion

Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

SPÖ


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.