Zusammenfassung
Die ZIS‑ANS‑V regelt, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind und legt fest, dass das Aktennachweissystem nur Daten zu schweren Verstößen enthalten darf. Sie trat am 1. Mai 2017 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen6/28/2017XXV
Sicherheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsvorschrift
Zusammenfassung
Die ZIS‑ANS‑V regelt, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind und legt fest, dass das Aktennachweissystem nur Daten zu schweren Verstößen enthalten darf. Sie trat am 1. Mai 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind, etwa Fallkennungen, Grundinformationen zum Vorgang und beigefügte Dokumente.
- Sie definiert detaillierte Datenkategorien für Waren, Transportmittel, beteiligte Personen und Unternehmen sowie Risiko‑ und Maßnahmendaten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.