<!--[-->Verordnung zur Regelung des Zoll‑ und Aktennachweissystems (ZIS‑ANS‑V)<!--]-->
Verordnung zur Regelung des Zoll‑ und Aktennachweissystems (ZIS‑ANS‑V)
Verordnung vom 28.06.2017

Zusammenfassung

Die ZIS‑ANS‑V regelt, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind und legt fest, dass das Aktennachweissystem nur Daten zu schweren Verstößen enthalten darf. Sie trat am 1. Mai 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen6/28/2017XXV
Sicherheit
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsvorschrift

Zusammenfassung

Die ZIS‑ANS‑V regelt, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind und legt fest, dass das Aktennachweissystem nur Daten zu schweren Verstößen enthalten darf. Sie trat am 1. Mai 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Daten im Zollinformationssystem zu erfassen sind, etwa Fallkennungen, Grundinformationen zum Vorgang und beigefügte Dokumente.
  • Sie definiert detaillierte Datenkategorien für Waren, Transportmittel, beteiligte Personen und Unternehmen sowie Risiko‑ und Maßnahmendaten.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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