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Tierimpfstoff‑Umwidmungsverordnung 2017 – Ausnahmen & Dokumentationspflichten
Verordnung vom 28.06.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 2017 erlaubt unter Therapienotstand den Ausnahmeeinsatz bestimmter Tierimpfstoffe und führt strenge Melde‑ sowie Dokumentationspflichten ein. Sie trat am Tag nach ihrer Kundmachung im Juni 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/28/2017XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2017 erlaubt unter Therapienotstand den Ausnahmeeinsatz bestimmter Tierimpfstoffe und führt strenge Melde‑ sowie Dokumentationspflichten ein. Sie trat am Tag nach ihrer Kundmachung im Juni 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Bei Vorliegen eines Therapienotstandes dürfen ausgewählte Impfstoffe aus der Anlage ausnahmsweise eingesetzt werden, obwohl das generelle Verbot nach § 4 Abs. 4 TAKG gilt.
  • Impfungen, die nach § 12 TSG durchgeführt werden, müssen im elektronischen Veterinärregister (VIS) mit Tierkennzeichnung und Datum erfasst werden.
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