Änderung der Entsorgungsverordnung (EntsorgungsV‑See) – Anpassung an EU‑Richtlinie 2015/2087
Verordnung vom 29.06.2017Zusammenfassung
Die 170. Verordnung von 2017 ändert die Entsorgungsverordnung, um sie an die EU‑Richtlinie 2015/2087 anzupassen und damit die Entsorgung von Schiffsabfällen in Seehäfen zu verbessern.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2017XXV
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die 170. Verordnung von 2017 ändert die Entsorgungsverordnung, um sie an die EU‑Richtlinie 2015/2087 anzupassen und damit die Entsorgung von Schiffsabfällen in Seehäfen zu verbessern.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird an die EU‑Richtlinie 2015/2087 angepasst, indem das Zitat in § 3 Abs. 1 aktualisiert wird.
- Die rechtliche Grundlage für die Novellierung ist § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts‑Erfüllungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.