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Änderung der Entsorgungsverordnung (EntsorgungsV‑See) – Anpassung an EU‑Richtlinie 2015/2087
Verordnung vom 29.06.2017

Zusammenfassung

Die 170. Verordnung von 2017 ändert die Entsorgungsverordnung, um sie an die EU‑Richtlinie 2015/2087 anzupassen und damit die Entsorgung von Schiffsabfällen in Seehäfen zu verbessern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2017XXV
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die 170. Verordnung von 2017 ändert die Entsorgungsverordnung, um sie an die EU‑Richtlinie 2015/2087 anzupassen und damit die Entsorgung von Schiffsabfällen in Seehäfen zu verbessern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird an die EU‑Richtlinie 2015/2087 angepasst, indem das Zitat in § 3 Abs. 1 aktualisiert wird.
  • Die rechtliche Grundlage für die Novellierung ist § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts‑Erfüllungsgesetzes.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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