Zusammenfassung
Eine Verordnung vom 29. Juni 2017 streicht den vierten Satz im Abschnitt 1.08 Ziffer 3 der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung, um die Regelung zu vereinfachen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Eine Verordnung vom 29. Juni 2017 streicht den vierten Satz im Abschnitt 1.08 Ziffer 3 der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung, um die Regelung zu vereinfachen.Schwerpunkte
- Der vierte Satz im Unterabschnitt 1.08 Ziffer 3 der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung wird gestrichen.
- Die Streichung dient der Vereinfachung und Klarstellung des Regelungsinhalts.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.