Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Krems und Waidhofen von 2017 bis 2021 Pauschalbeträge als Ausgleich für zusätzliche Polizeikosten erhalten, weil die Landespolizeidirektion dort nicht die Sicherheitsbehörde erster Instanz ist. Die Beträge werden 2017 festgelegt und ab 2018 jährlich an die Gehaltsentwicklung der Beamten angepasst.Bundesministerium für Finanzen6/30/2017XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Krems und Waidhofen von 2017 bis 2021 Pauschalbeträge als Ausgleich für zusätzliche Polizeikosten erhalten, weil die Landespolizeidirektion dort nicht die Sicherheitsbehörde erster Instanz ist. Die Beträge werden 2017 festgelegt und ab 2018 jährlich an die Gehaltsentwicklung der Beamten angepasst.Schwerpunkte
- Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen Pauschalbeträge als Ausgleich für zusätzliche Polizeikosten, weil die Landespolizeidirektion dort nicht die Sicherheitsbehörde erster Instanz ist.
- Für das Jahr 2017 beträgt die Zuweisung 1 758 000 Euro für Krems und 701 000 Euro für Waidhofen.
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