Zusammenfassung
Die Verordnung von 4. Juli 2017 ergänzt die Hochschul‑Curriculaverordnung 2013: Sie stellt klar, dass nach einem Erweiterungsstudium kein akademischer Grad verliehen wird und ermöglicht bis zum 30. September 2018 zusätzliche Lehrbefähigungsstudien für bestimmte Lehramtsstudiengänge.Bundesministerium für Bildung7/4/2017XXV
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 4. Juli 2017 ergänzt die Hochschul‑Curriculaverordnung 2013: Sie stellt klar, dass nach einem Erweiterungsstudium kein akademischer Grad verliehen wird und ermöglicht bis zum 30. September 2018 zusätzliche Lehrbefähigungsstudien für bestimmte Lehramtsstudiengänge.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz zu § 7 legt fest, dass nach erfolgreichem Abschluss eines Erweiterungsstudiums kein akademischer Grad oder keine akademische Bezeichnung verliehen wird.
- Eine Übergangsbestimmung erlaubt bis zum 30. September 2018 Studien zur Erlangung einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Lehramtsstudiengänge, die vor dem 1. Oktober 2016 begonnen wurden; diese Studien müssen mindestens 30 ECTS‑Credits umfassen und können Berufserfahrung einbeziehen.
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