Änderung der Schulzeitverordnung – Anpassungen für Agrar‑ und Ernährungsstudiengänge
Verordnung vom 04.07.2017Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schulzeitverordnung: ein alter Paragraph wird gestrichen, neue Wochenzahlen für verschiedene agrar‑ und ernährungsbezogene Fachbereiche werden eingeführt, wirksam ab 1. Sept. 2018 bzw. 1. Sept. 2019.Bundesministerium für Bildung7/4/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schulzeitverordnung: ein alter Paragraph wird gestrichen, neue Wochenzahlen für verschiedene agrar‑ und ernährungsbezogene Fachbereiche werden eingeführt, wirksam ab 1. Sept. 2018 bzw. 1. Sept. 2019.Schwerpunkte
- Der bisherige Eintrag in § 10 Abs. 1 Z 2 wird vollständig aufgehoben; er verliert damit jede Rechtswirkung.
- Für § 10 Abs. 1 Z 3 werden zwei neue Unterpunkte eingeführt: a) Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittel‑ und Biotechnologie sowie Umwelt‑ und Ressourcenmanagement erhalten vier Wochen Unterricht; b) Landwirtschaft und Ernährung erhalten fünf Wochen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.