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Änderung der Schulzeitverordnung – Anpassungen für Agrar‑ und Ernährungsstudiengänge
Verordnung vom 04.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulzeitverordnung: ein alter Paragraph wird gestrichen, neue Wochenzahlen für verschiedene agrar‑ und ernährungsbezogene Fachbereiche werden eingeführt, wirksam ab 1. Sept. 2018 bzw. 1. Sept. 2019.
Bundesministerium für Bildung7/4/2017XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulzeitverordnung: ein alter Paragraph wird gestrichen, neue Wochenzahlen für verschiedene agrar‑ und ernährungsbezogene Fachbereiche werden eingeführt, wirksam ab 1. Sept. 2018 bzw. 1. Sept. 2019.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Eintrag in § 10 Abs. 1 Z 2 wird vollständig aufgehoben; er verliert damit jede Rechtswirkung.
  • Für § 10 Abs. 1 Z 3 werden zwei neue Unterpunkte eingeführt: a) Landwirtschaft, Landtechnik, Lebensmittel‑ und Biotechnologie sowie Umwelt‑ und Ressourcenmanagement erhalten vier Wochen Unterricht; b) Landwirtschaft und Ernährung erhalten fünf Wochen.
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

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3 - Niederösterreich



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