Zusammenfassung
Die 184. Verordnung legt für Juli 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/7/2017XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die 184. Verordnung legt für Juli 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2017 den Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage zu berechnen ist.
- Die Festsetzung beruht auf der Ermächtigung des Ministers nach § 21b Abs. 2 und 3 Gehaltsgesetz.
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