<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2017<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2017
Verordnung vom 07.07.2017

Zusammenfassung

Die 184. Verordnung legt für Juli 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/7/2017XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 184. Verordnung legt für Juli 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen der Kaufkraftausgleich für im Ausland tätige Bundesbeamte berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Juli 2017 den Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage zu berechnen ist.
  • Die Festsetzung beruht auf der Ermächtigung des Ministers nach § 21b Abs. 2 und 3 Gehaltsgesetz.
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Kurz Sebastian

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