Zusammenfassung
Die Verordnung von 10. Juli 2017 ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue belastete Standorte und legt deren Klassifizierung sowie das Inkrafttreten am 1. Juli 2017 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/10/2017XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 10. Juli 2017 ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue belastete Standorte und legt deren Klassifizierung sowie das Inkrafttreten am 1. Juli 2017 fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, um die Änderungen am Altlastenatlas vorzunehmen.
- Die Anhänge 3, 4, 7 und 9 des Altlastenatlas werden um neue Einträge zu belasteten Standorten ergänzt.
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