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Novelle des Altlastenatlas – Ergänzung neuer Altstandorte (2017)
Verordnung vom 10.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 10. Juli 2017 ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue belastete Standorte und legt deren Klassifizierung sowie das Inkrafttreten am 1. Juli 2017 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/10/2017XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 10. Juli 2017 ergänzt den Altlastenatlas um zahlreiche neue belastete Standorte und legt deren Klassifizierung sowie das Inkrafttreten am 1. Juli 2017 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, um die Änderungen am Altlastenatlas vorzunehmen.
  • Die Anhänge 3, 4, 7 und 9 des Altlastenatlas werden um neue Einträge zu belasteten Standorten ergänzt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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