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Novellierung der Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑Verordnung 2008
Verordnung vom 11.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 187/2017 aktualisiert die Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑ und Flugbetriebs‑Verordnung von 2008, passt EU‑Bezüge an, führt neue Regelungen für nicht‑gewerblichen und spezialisierten Flugbetrieb sowie für Ballons und Segelflugzeuge ein und legt strengere Dienst‑ und Ruhezeiten für das fliegende Personal fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/11/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 187/2017 aktualisiert die Luftverkehrsbetreiberzeugnis‑ und Flugbetriebs‑Verordnung von 2008, passt EU‑Bezüge an, führt neue Regelungen für nicht‑gewerblichen und spezialisierten Flugbetrieb sowie für Ballons und Segelflugzeuge ein und legt strengere Dienst‑ und Ruhezeiten für das fliegende Personal fest.

Schwerpunkte

  • Der erste Abschnitt wird von „Luftverkehrsbetreiberzeugnis“ zu „Luftverkehrsunternehmen“ umbenannt, um die Regelungsbreite zu verdeutlichen.
  • Ein neuer Paragraph 10 regelt die Vermietung von Luftfahrzeugen für nicht‑gewerblichen Flugbetrieb und verlangt eine behördliche Bewilligung, die bei Sicherheitsbedenken widerrufen werden kann.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


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