Verordnung zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Seefrachtcontainern (VGM)
Verordnung vom 19.07.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Bruttomasse von Seefrachtcontainern in Österreich zu bestimmen ist, definiert zulässige Messmethoden und regelt die Zulassung von Befrachter*innen für Berechnungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/19/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Bruttomasse von Seefrachtcontainern in Österreich zu bestimmen ist, definiert zulässige Messmethoden und regelt die Zulassung von Befrachter*innen für Berechnungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die bestätigte Bruttomasse von Seefrachtcontainern auf österreichischem Staatsgebiet ermittelt werden muss.
- Zwei zulässige Methoden werden definiert: das Wiegen des beladenen Containers (Methode 1) und die Berechnung aus Einzelgewichten plus Eigengewicht (Methode 2).
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