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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 21.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. April 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/21/2017XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren in ganz Österreich, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag vom 27. März 2017 für die Branchen Buchbinder, Kartonage‑ und Papierverarbeiter berechnet, mit einem Stundenlohn von 8,00 €.
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Stöger Alois, diplômé

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