Änderung der Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe (2017)
Verordnung vom 25.07.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ändert die Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe: Sie korrigiert Rechtschreibfehler, führt eine Prüfungsgebühr von 12 % des Referenzbetrags ein und legt das Inkrafttreten einen Tag nach der Kundmachung fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/25/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ändert die Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe: Sie korrigiert Rechtschreibfehler, führt eine Prüfungsgebühr von 12 % des Referenzbetrags ein und legt das Inkrafttreten einen Tag nach der Kundmachung fest.Schwerpunkte
- Alle Schreibweisen von „Schiffahrt“ bzw. „schiffahrt“ werden durch das korrekte „Schifffahrt“ bzw. „schifffahrt“ ersetzt, um die Rechtslage eindeutig zu formulieren.
- Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird eine Gebühr von 12 % des zum Prüfungszeitpunkt geltenden Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz 1956 erhoben, auf einen durch fünf teilbaren Eurobetrag gerundet.
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