<!--[-->Änderung der Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe (2017)<!--]-->
Änderung der Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe (2017)
Verordnung vom 25.07.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe: Sie korrigiert Rechtschreibfehler, führt eine Prüfungsgebühr von 12 % des Referenzbetrags ein und legt das Inkrafttreten einen Tag nach der Kundmachung fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/25/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Eignungsprüfungsverordnung für das Binnenschiffahrtsgewerbe: Sie korrigiert Rechtschreibfehler, führt eine Prüfungsgebühr von 12 % des Referenzbetrags ein und legt das Inkrafttreten einen Tag nach der Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Alle Schreibweisen von „Schiffahrt“ bzw. „schiffahrt“ werden durch das korrekte „Schifffahrt“ bzw. „schifffahrt“ ersetzt, um die Rechtslage eindeutig zu formulieren.
  • Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird eine Gebühr von 12 % des zum Prüfungszeitpunkt geltenden Referenzbetrags nach dem Gehaltsgesetz 1956 erhoben, auf einen durch fünf teilbaren Eurobetrag gerundet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.