Zusammenfassung
Die Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017 legt fest, welche Tarife für die Abnahme von Strom aus Biogasanlagen gelten, wenn der ursprüngliche Ökostromvertrag endet. Die Tarife werden nach dem Brennstoffnutzungsgrad gestaffelt und treten am 01‑08‑2017 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/28/2017XXV
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017 legt fest, welche Tarife für die Abnahme von Strom aus Biogasanlagen gelten, wenn der ursprüngliche Ökostromvertrag endet. Die Tarife werden nach dem Brennstoffnutzungsgrad gestaffelt und treten am 01‑08‑2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Biogasanlagen, deren ursprünglicher Ökostromvertrag abgelaufen ist, und legt fest, dass Nachfolgetarife nach dem Brennstoffnutzungsgrad der Anlage berechnet werden.
- Ein Nachfolgetarif wird nur gewährt, wenn ein Vertrag nach der Reihung nach § 17 Abs. 6 und 7 ÖSG 2012 abgeschlossen wird und der Betreiber den Brennstoffnutzungsgrad durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachweist.
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