<!--[-->Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017<!--]-->
Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017
Verordnung vom 28.07.2017

Zusammenfassung

Die Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017 legt fest, welche Tarife für die Abnahme von Strom aus Biogasanlagen gelten, wenn der ursprüngliche Ökostromvertrag endet. Die Tarife werden nach dem Brennstoffnutzungsgrad gestaffelt und treten am 01‑08‑2017 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/28/2017XXV
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Biogas‑Nachfolgetarifverordnung 2017 legt fest, welche Tarife für die Abnahme von Strom aus Biogasanlagen gelten, wenn der ursprüngliche Ökostromvertrag endet. Die Tarife werden nach dem Brennstoffnutzungsgrad gestaffelt und treten am 01‑08‑2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Biogasanlagen, deren ursprünglicher Ökostromvertrag abgelaufen ist, und legt fest, dass Nachfolgetarife nach dem Brennstoffnutzungsgrad der Anlage berechnet werden.
  • Ein Nachfolgetarif wird nur gewährt, wenn ein Vertrag nach der Reihung nach § 17 Abs. 6 und 7 ÖSG 2012 abgeschlossen wird und der Betreiber den Brennstoffnutzungsgrad durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nachweist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mahrer Harald, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Mahrer Harald, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.