Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2017
Verordnung vom 31.07.2017Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. Juli 2017 legt für August 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres7/31/2017XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. Juli 2017 legt für August 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland Kaufkraftausgleichszulagen erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für den Monat August 2017 berechnet wird.
- Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und basiert auf den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes.
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