Einführung eines elektronischen Emissionsregisters für Oberflächengewässer
Verordnung vom 02.08.2017Zusammenfassung
Die Emissionsregisterverordnung 2017 führt ein zentrales elektronisches Register ein, in das Betreiber von wasserrechtlich bewilligten Punktquellen ihre Schadstoffemissionen melden müssen, um die Wasserqualität zu überwachen und EU‑Berichtspflichten zu erfüllen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt
Wasser
Zusammenfassung
Die Emissionsregisterverordnung 2017 führt ein zentrales elektronisches Register ein, in das Betreiber von wasserrechtlich bewilligten Punktquellen ihre Schadstoffemissionen melden müssen, um die Wasserqualität zu überwachen und EU‑Berichtspflichten zu erfüllen.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft ein elektronisches Register (EMREG‑OW) für die Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächengewässern durch Punktquellen.
- Betreiber von wasserrechtlich bewilligten Punktquellen müssen ihre Emissionen messen und bis zum 15. Februar eines jeden Jahres in das Register eintragen.
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