<!--[-->Erweiterung und Verschärfung der Luftmessverordnung 2012<!--]-->
Erweiterung und Verschärfung der Luftmessverordnung 2012
Verordnung vom 02.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 208/2017 erweitert das Messgebiet um Graz, führt Benzo(a)pyren als zu messenden Schadstoff ein, aktualisiert Grenzwerte pro Bundesland und legt neue Melde‑ sowie Qualitätsvorgaben für Luftmessungen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 208/2017 erweitert das Messgebiet um Graz, führt Benzo(a)pyren als zu messenden Schadstoff ein, aktualisiert Grenzwerte pro Bundesland und legt neue Melde‑ sowie Qualitätsvorgaben für Luftmessungen fest.

Schwerpunkte

  • Der Messbereich wird auf die Landeshauptstadt Graz sowie die Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba‑Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg‑Pirka und Hart bei Graz ausgeweitet.
  • Benzo(a)pyren muss künftig an Belastungsschwerpunkten gemessen werden; Vor‑Erkundungsmessungen müssen die Konzentration im Verhältnis zum Immissionsgrenzwert bewerten.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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