Zusammenfassung
Die Verordnung 208/2017 erweitert das Messgebiet um Graz, führt Benzo(a)pyren als zu messenden Schadstoff ein, aktualisiert Grenzwerte pro Bundesland und legt neue Melde‑ sowie Qualitätsvorgaben für Luftmessungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 208/2017 erweitert das Messgebiet um Graz, führt Benzo(a)pyren als zu messenden Schadstoff ein, aktualisiert Grenzwerte pro Bundesland und legt neue Melde‑ sowie Qualitätsvorgaben für Luftmessungen fest.Schwerpunkte
- Der Messbereich wird auf die Landeshauptstadt Graz sowie die Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba‑Grambach, Hausmannstätten, Seiersberg‑Pirka und Hart bei Graz ausgeweitet.
- Benzo(a)pyren muss künftig an Belastungsschwerpunkten gemessen werden; Vor‑Erkundungsmessungen müssen die Konzentration im Verhältnis zum Immissionsgrenzwert bewerten.
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