<!--[-->Änderung der Ozonmesskonzeptverordnung – neue Meldepflichten & Referenzmethoden<!--]-->
Änderung der Ozonmesskonzeptverordnung – neue Meldepflichten & Referenzmethoden
Verordnung vom 02.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2017 aktualisiert das Ozonmesskonzept, führt neue Melde- und Dokumentationspflichten für Messstellen ein, legt einheitliche Messmethoden fest und verwendet geschlechtsneutrale Bezeichnungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2017XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2017 aktualisiert das Ozonmesskonzept, führt neue Melde- und Dokumentationspflichten für Messstellen ein, legt einheitliche Messmethoden fest und verwendet geschlechtsneutrale Bezeichnungen.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „Salzburg‑Stadt Lehen“ wird durch „Salzburg Lehener Park“ ersetzt.
  • Landeshauptleute müssen bis zum 1. Dezember jedes Jahres eine aktuelle Liste aller dauerhaft betriebenen Messstellen inklusive Metainformationen an das Bundesministerium melden.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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