Änderung der Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 (BGBl. II Nr. 217/2017)
Verordnung vom 14.08.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2017 passt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 an: Sie aktualisiert Zitierungen, präzisiert Ausbildungsinhalte und führt eine computerunterstützte Multiple‑Choice‑Prüfung ein. Zivile Fahrerlaubnisse (Klassen B, BE, F) können künftig als militärische Lenkberechtigung anerkannt werden.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/14/2017XXV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2017 passt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 an: Sie aktualisiert Zitierungen, präzisiert Ausbildungsinhalte und führt eine computerunterstützte Multiple‑Choice‑Prüfung ein. Zivile Fahrerlaubnisse (Klassen B, BE, F) können künftig als militärische Lenkberechtigung anerkannt werden.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von der alten Ausgabe (BGBl. I Nr. 61/2011) auf die aktuelle (BGBl. I Nr. 15/2017) aktualisiert.
- Im Abschnitt über Umfang und Inhalt wird die Ausbildung für Heereslenkberechtigte genauer beschrieben, inklusive theoretischer und praktischer Inhalte.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.