<!--[-->Änderung der Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 (BGBl. II Nr. 217/2017)<!--]-->
Änderung der Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 (BGBl. II Nr. 217/2017)
Verordnung vom 14.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 217/2017 passt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 an: Sie aktualisiert Zitierungen, präzisiert Ausbildungsinhalte und führt eine computerunterstützte Multiple‑Choice‑Prüfung ein. Zivile Fahrerlaubnisse (Klassen B, BE, F) können künftig als militärische Lenkberechtigung anerkannt werden.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/14/2017XXV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung 217/2017 passt die Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 an: Sie aktualisiert Zitierungen, präzisiert Ausbildungsinhalte und führt eine computerunterstützte Multiple‑Choice‑Prüfung ein. Zivile Fahrerlaubnisse (Klassen B, BE, F) können künftig als militärische Lenkberechtigung anerkannt werden.

Schwerpunkte

  • Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von der alten Ausgabe (BGBl. I Nr. 61/2011) auf die aktuelle (BGBl. I Nr. 15/2017) aktualisiert.
  • Im Abschnitt über Umfang und Inhalt wird die Ausbildung für Heereslenkberechtigte genauer beschrieben, inklusive theoretischer und praktischer Inhalte.
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Doskozil Hans Peter, Mag. - 55

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