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Zulassung von FH‑Absolvent*innen zu Doktoratsstudien (2017)
Verordnung vom 16.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ermöglicht Fachhochschul‑Absolvent*innen den direkten Zugang zu Doktoratsstudien in technischen, sozial‑ und wirtschaftswissenschaftlichen sowie philosophischen Bereichen, sofern die Studiendauer gleichwertig ist. Sie legt zusätzliche Studienleistungen (44 Semesterstunden) fest und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/16/2017XXV
Bildung
Wissenschaft
Verwaltungsrecht
Universitätsgesetz
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ermöglicht Fachhochschul‑Absolvent*innen den direkten Zugang zu Doktoratsstudien in technischen, sozial‑ und wirtschaftswissenschaftlichen sowie philosophischen Bereichen, sofern die Studiendauer gleichwertig ist. Sie legt zusätzliche Studienleistungen (44 Semesterstunden) fest und tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Absolventinnen und Absolventen von FH‑Master‑ bzw. -Diplomstudiengängen erhalten das Recht auf unmittelbare Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen, sozial‑ und wirtschaftswissenschaftlichen sowie philosophischen Fachrichtungen, wenn die Regelstudiendauer der FH‑Programme gleichwertig zu den Universitätsstudiengängen ist.
  • Für die Zulassung ist ein zusätzlicher Studienumfang von insgesamt 44 Semesterstunden erforderlich, aufgeteilt in 24 Std. Grundlagenfächer, 10 Std. fachspezifische Ergänzungsfächer und 10 Std. Vertiefungsfächer.
Dokumente (PDFs)
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