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Förderung von Obst, Gemüse und Milch in Schulen (Schulprogramm‑Verordnung 2017)
Verordnung vom 17.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung schafft ein Förderprogramm, das Schulen mit Obst, Gemüse und Milchprodukten versorgt und dafür bis zu 50 % der Kosten erstattet, wobei genaue Produkt‑ und Antragsbedingungen gelten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/17/2017XXV
Bildung
Ernährung
Gesundheit
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung schafft ein Förderprogramm, das Schulen mit Obst, Gemüse und Milchprodukten versorgt und dafür bis zu 50 % der Kosten erstattet, wobei genaue Produkt‑ und Antragsbedingungen gelten.

Schwerpunkte

  • Das Programm gewährt eine Beihilfe von bis zu 50 % der Netto‑Kosten für Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse; die maximale Erstattung beträgt 6,50 € pro Kilogramm bei Obst/Gemüse und festgelegte Euro‑Beträge je 100 kg Milchprodukte.
  • Begünstigte sind Kinder in Kindergärten, Grund‑ und Sekundarschulen sowie sonstige schulische Einrichtungen; die Antragsteller müssen von der AMA zugelassen sein.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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