Zusammenfassung
Die Verordnung regelt für die Jahre 2017‑2021 den Beginn (letzter Sonntag im März) und das Ende (letzter Sonntag im Oktober) der Sommerzeit in Österreich. Sie basiert auf dem Zeitzählungsgesetz und einer EU‑Richtlinie.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/17/2017XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt für die Jahre 2017‑2021 den Beginn (letzter Sonntag im März) und das Ende (letzter Sonntag im Oktober) der Sommerzeit in Österreich. Sie basiert auf dem Zeitzählungsgesetz und einer EU‑Richtlinie.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Jahr von 2017 bis 2021 den genauen Zeitraum der Sommerzeit fest.
- Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr MEZ und endet am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr MESZ.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.