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Sommerzeitregelung für die Jahre 2017‑2021
Verordnung vom 17.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt für die Jahre 2017‑2021 den Beginn (letzter Sonntag im März) und das Ende (letzter Sonntag im Oktober) der Sommerzeit in Österreich. Sie basiert auf dem Zeitzählungsgesetz und einer EU‑Richtlinie.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/17/2017XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt für die Jahre 2017‑2021 den Beginn (letzter Sonntag im März) und das Ende (letzter Sonntag im Oktober) der Sommerzeit in Österreich. Sie basiert auf dem Zeitzählungsgesetz und einer EU‑Richtlinie.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Jahr von 2017 bis 2021 den genauen Zeitraum der Sommerzeit fest.
  • Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März um 02:00 Uhr MEZ und endet am letzten Sonntag im Oktober um 03:00 Uhr MESZ.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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