<!--[-->Änderung der KFV‑Durchführungsverordnung: Emissionen, Prüfungsgebühren & Sondertransport‑Regelungen<!--]-->
Änderung der KFV‑Durchführungsverordnung: Emissionen, Prüfungsgebühren & Sondertransport‑Regelungen
Verordnung vom 21.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Emissions‑ und Energieverbrauchsvorgaben, regelt Gebühren für Prüfungen und legt technische Standards für Sondertransport‑Begleitfahrzeuge fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/21/2017XXV
Umwelt
Verkehr
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Emissions‑ und Energieverbrauchsvorgaben, regelt Gebühren für Prüfungen und legt technische Standards für Sondertransport‑Begleitfahrzeuge fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 1d legt fest, dass Kraftfahrzeuge hinsichtlich Emissionen von gasförmigen Schadstoffen, Partikeln, CO₂, Kraftstoff‑ und Stromverbrauch EU‑weit anerkannte Grenzwerte einhalten müssen.
  • Die Wortfolge im genannten Absatz wird von „Bundesanstalt für Verkehr“ zu „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ geändert.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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