<!--[-->Verordnung zur Geschwindigkeitsüberwachung im Tunnel Selzthal (A9)<!--]-->
Verordnung zur Geschwindigkeitsüberwachung im Tunnel Selzthal (A9)
Verordnung vom 23.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei Messstrecken im Tunnel Selzthal der A9 fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecken werden angekündigt; das Gesetz trat am 24. 08. 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/23/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt zwei Messstrecken im Tunnel Selzthal der A9 fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecken werden angekündigt; das Gesetz trat am 24. 08. 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zwei Messstrecken im Tunnel Selzthal (km 71,02–69,97 und km 69,95–71,02), auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen den Verkehrsteilnehmern vorher angekündigt werden.
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