Einführung eines einjährigen Berufserfahrungsnachweises in sicherheitsrelevanten Fachausbildungen
Verordnung vom 28.08.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt drei bestehende Regelungen und führt einen einheitlichen Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung innerhalb der letzten zehn Jahre für Sicherheitsfachkräfte, Fachkenntnisnachweise und Bühnen‑FK‑Personen ein. Zudem werden Verweise auf die EU‑Richtlinie 2013/55/EU ergänzt und kleinere Textkorrekturen vorgenommen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/28/2017XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt drei bestehende Regelungen und führt einen einheitlichen Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung innerhalb der letzten zehn Jahre für Sicherheitsfachkräfte, Fachkenntnisnachweise und Bühnen‑FK‑Personen ein. Zudem werden Verweise auf die EU‑Richtlinie 2013/55/EU ergänzt und kleinere Textkorrekturen vorgenommen.Schwerpunkte
- In der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte wird ein neuer Nachweis eingeführt: Eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten zehn Jahre muss nachgewiesen werden.
- Die Fachkenntnisnachweis‑Verordnung wird analog angepasst und verlangt ebenfalls den Nachweis einer einjährigen Berufserfahrung nach den Vorgaben der EU‑Richtlinie.
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