Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden zum Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einem Plan und schließt Wanderwege aus, solange sie nicht von militärischen Übungen betroffen sind. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/28/2017XXV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden zum Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einem Plan und schließt Wanderwege aus, solange sie nicht von militärischen Übungen betroffen sind. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden werden zum Sperrgebiet erklärt.
- Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.