<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Sperrgebiets Seetaler Alpe<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Sperrgebiets Seetaler Alpe
Verordnung vom 28.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden zum Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einem Plan und schließt Wanderwege aus, solange sie nicht von militärischen Übungen betroffen sind. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport8/28/2017XXV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden zum Sperrgebiet, markiert die Grenzen auf einem Plan und schließt Wanderwege aus, solange sie nicht von militärischen Übungen betroffen sind. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Flächen rund um den Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in fünf Gemeinden werden zum Sperrgebiet erklärt.
  • Die Grenzen des Sperrgebiets werden in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 mit einer roten Linie gekennzeichnet.
Dokumente (PDFs)
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