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Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung 2017
Verordnung vom 29.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung, aktualisiert Gesetzesverweise, entfernt Formulierungen, fügt Regelungen zu Beschäftigungsbewilligungen und Menschenrechtsbeobachtern hinzu und legt Stufen des Inkrafttretens fest.
Bundesministerium für Inneres8/29/2017XXV
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ändert die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung, aktualisiert Gesetzesverweise, entfernt Formulierungen, fügt Regelungen zu Beschäftigungsbewilligungen und Menschenrechtsbeobachtern hinzu und legt Stufen des Inkrafttretens fest.

Schwerpunkte

  • Die Promulgationsklausel wird geändert: Das Zitat des Gesetzesblatts wird von BGBl. I Nr. 4/2008 auf BGBl. I Nr. 84/2017 aktualisiert und die Bezeichnung der zuständigen Ministerin wird zu „Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres“ erweitert.
  • In § 1 der Durchführungsverordnung entfällt die Formulierung „und zur Verlängerung“, wodurch sich die Anwendungsbereiche ändern.
Dokumente (PDFs)
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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