Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ändert die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung, aktualisiert Gesetzesverweise, entfernt Formulierungen, fügt Regelungen zu Beschäftigungsbewilligungen und Menschenrechtsbeobachtern hinzu und legt Stufen des Inkrafttretens fest.Bundesministerium für Inneres8/29/2017XXV
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ändert die Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung, aktualisiert Gesetzesverweise, entfernt Formulierungen, fügt Regelungen zu Beschäftigungsbewilligungen und Menschenrechtsbeobachtern hinzu und legt Stufen des Inkrafttretens fest.Schwerpunkte
- Die Promulgationsklausel wird geändert: Das Zitat des Gesetzesblatts wird von BGBl. I Nr. 4/2008 auf BGBl. I Nr. 84/2017 aktualisiert und die Bezeichnung der zuständigen Ministerin wird zu „Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres“ erweitert.
- In § 1 der Durchführungsverordnung entfällt die Formulierung „und zur Verlängerung“, wodurch sich die Anwendungsbereiche ändern.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.