Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. August 2017 ändert die Patentamtsgebührenverordnung: § 1 Abs. 2 wird gestrichen und § 3 um Absatz 3 ergänzt. Inkrafttreten ist der 1. September 2017.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/29/2017XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. August 2017 ändert die Patentamtsgebührenverordnung: § 1 Abs. 2 wird gestrichen und § 3 um Absatz 3 ergänzt. Inkrafttreten ist der 1. September 2017.Schwerpunkte
- Der bisherige § 1 Abs. 2 wird aufgehoben, wodurch die dortige Regelung entfällt.
- Im § 3 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der zusätzliche Bestimmungen zu den Patentgebühren enthält.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.