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Festsetzung von Hundertsätzen für den Kaufkraftausgleich im September 2017
Verordnung vom 29.08.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2017 für jede im Ausland tätige Bundesbehörde einen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/29/2017XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2017 für jede im Ausland tätige Bundesbehörde einen Hundertsatz fest, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt fest, dass für September 2017 die Hundertsätze zur Berechnung des Kaufkraftausgleichs verwendet werden.
  • Für jede im Anhang genannte Stadt bzw. jeden Dienstort wird ein konkreter Prozentsatz (Hundertsatz) angegeben, z. B. 14 % für Abu Dhabi oder 1 % für Athen.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

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