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Änderung der Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung – Aufnahme neuer Privatuniversitäten
Verordnung vom 01.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung, indem sie zwölf private Universitäten in die Liste der förderfähigen Hochschulen aufnimmt. Damit erhalten Studierende dieser Institutionen ab dem Wintersemester 2017/18 Anspruch auf Studienbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss und Versicherungsbeiträge.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/1/2017XXV
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Privatuniversitäten‑Studienförderungsverordnung, indem sie zwölf private Universitäten in die Liste der förderfähigen Hochschulen aufnimmt. Damit erhalten Studierende dieser Institutionen ab dem Wintersemester 2017/18 Anspruch auf Studienbeihilfe, Fahrtkostenzuschuss und Versicherungsbeiträge.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird auf Grundlage der genannten Paragraphen des Studienförderungsgesetzes geändert.
  • Studierende, die an den aufgeführten privaten Universitäten eingeschrieben sind, erhalten dieselben Förderungen (Beihilfen, Fahrtkostenzuschüsse, Versicherungsbeiträge) wie Studierende öffentlicher Hochschulen.
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