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Universitätsräte‑Vergütungsverordnung (UniRVV) – Obergrenzen für Vergütung der Universitätsratsmitglieder
Verordnung vom 05.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt monatliche Höchstbeträge für die Vergütung von Mitgliedern der Universitätsräte aller österreichischen Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems fest. Sie teilt die Hochschulen in drei Gruppen ein und bestimmt für jede Gruppe unterschiedliche Obergrenzen je nach Funktion.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/5/2017XXV
Bildung
Öffentliche Finanzen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt monatliche Höchstbeträge für die Vergütung von Mitgliedern der Universitätsräte aller österreichischen Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems fest. Sie teilt die Hochschulen in drei Gruppen ein und bestimmt für jede Gruppe unterschiedliche Obergrenzen je nach Funktion.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Mitglieder der Universitätsräte aller österreichischen Universitäten sowie für die Universität für Weiterbildung Krems.
  • Die Hochschulen werden anhand von Studierendenzahl, Bilanzsumme und Personal‑VZÄ in drei Gruppen eingeteilt.
Dokumente (PDFs)
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