<!--[-->Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 als Satzung<!--]-->
Verordnung zur Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 als Satzung
Verordnung vom 08.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche und Anhänge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/8/2017XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche und Anhänge.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2017 zur Satzung, wodurch er rechtsverbindlich wird.
  • Die Satzung gilt für alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in ganz Österreich, ausgenommen sind Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettungen und Rettungshundestaffeln.
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Stöger Alois, diplômé

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