Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Obst‑ und Beerenobstanlagen in Österreich bis zum 30. September 2018, legt das Verfahren, die zu erfassenden Merkmale und die Kostenübernahme durch den Minister fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/11/2017XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Obst‑ und Beerenobstanlagen in Österreich bis zum 30. September 2018, legt das Verfahren, die zu erfassenden Merkmale und die Kostenübernahme durch den Minister fest.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss bis zum 30. September 2018 eine Vollerhebung über Obst‑ und Beerenobstanlagen durchführen.
- Erfasst werden Betriebe mit einer zusammenhängenden Mindestanbaufläche von mindestens 15 Ar für Kern‑/Steinobst bzw. 10 Ar für Beerenobstanlagen.
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