Änderung der Allergeninformationsverordnung – Schulungs- und Dokumentationspflicht
Verordnung vom 13.09.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2017 ergänzt die Allergeninformationsverordnung: geschultes Personal muss mündliche Allergeninformationen weitergeben und dies dokumentieren; § 10 wird neu strukturiert. Inkrafttreten am 01.10.2017.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/13/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2017 ergänzt die Allergeninformationsverordnung: geschultes Personal muss mündliche Allergeninformationen weitergeben und dies dokumentieren; § 10 wird neu strukturiert. Inkrafttreten am 01.10.2017.Schwerpunkte
- Die mündliche Weitergabe von Allergeninformationen muss durch geschultes Personal erfolgen; der Nachweis über die Schulung ist zu dokumentieren.
- Der bisherige § 10 erhält die Absatzbezeichnung (1) und ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der auf § 3 Abs. 3 verweist.
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