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Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD‑VO (2017)
Verordnung vom 18.01.2017

Zusammenfassung

Die GD‑VO legt fest, welche Gesundheitsdaten Krankenhäuser erfassen und verschlüsselt an das Bundesministerium melden müssen, inklusive spezieller Intensivdaten und einer Hash‑basierten Datensatz‑ID.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/18/2017XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die GD‑VO legt fest, welche Gesundheitsdaten Krankenhäuser erfassen und verschlüsselt an das Bundesministerium melden müssen, inklusive spezieller Intensivdaten und einer Hash‑basierten Datensatz‑ID.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich für alle Krankenhäuser.
  • Landesfonds‑finanzierte Einrichtungen müssen Diagnosen‑, Leistungs‑ und Kostenstellen‑Statistiken erfassen; nicht‑landesfonds‑finanzierte Krankenhäuser benötigen nur Basis‑Diagnosedaten und eine Krankenanstalten‑Statistik.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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