Zusammenfassung
Die GD‑VO legt fest, welche Gesundheitsdaten Krankenhäuser erfassen und verschlüsselt an das Bundesministerium melden müssen, inklusive spezieller Intensivdaten und einer Hash‑basierten Datensatz‑ID.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/18/2017XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die GD‑VO legt fest, welche Gesundheitsdaten Krankenhäuser erfassen und verschlüsselt an das Bundesministerium melden müssen, inklusive spezieller Intensivdaten und einer Hash‑basierten Datensatz‑ID.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Dokumentation und Meldung von Daten aus dem ambulanten und stationären Bereich für alle Krankenhäuser.
- Landesfonds‑finanzierte Einrichtungen müssen Diagnosen‑, Leistungs‑ und Kostenstellen‑Statistiken erfassen; nicht‑landesfonds‑finanzierte Krankenhäuser benötigen nur Basis‑Diagnosedaten und eine Krankenanstalten‑Statistik.
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