Änderung der Gesundheitsüberwachung‑Verordnung (VGÜ 2017) – elektronische Befundübermittlung & Datensicherheit
Verordnung vom 19.09.2017Zusammenfassung
Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz wird 2017 neu benannt und um elektronische Übermittlung von Befunden sowie strenge Datensicherheitsmaßnahmen erweitert. Der bisherige § 6 Abs. 9 entfällt, und die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/19/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz wird 2017 neu benannt und um elektronische Übermittlung von Befunden sowie strenge Datensicherheitsmaßnahmen erweitert. Der bisherige § 6 Abs. 9 entfällt, und die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2017.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird in "Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2017 (VGÜ 2017)" umbenannt.
- Befunde und Beurteilungen können elektronisch über verschlüsselte Verbindungen (mindestens TLS 1.2, AES‑128, RSA‑2048) übermittelt werden.
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