Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (2017) – Korrektur, Länder‑Erweiterung und Aufenthaltsdauer
Verordnung vom 21.09.2017Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. September 2017 ändert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie korrigiert einen Schulnamen, erweitert die Liste der zulässigen Herkunftsländer und verlängert die zulässige Aufenthaltsdauer von sechs auf zwölf Monate. Die Änderungen treten am 26. September 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2017XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. September 2017 ändert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Sie korrigiert einen Schulnamen, erweitert die Liste der zulässigen Herkunftsländer und verlängert die zulässige Aufenthaltsdauer von sechs auf zwölf Monate. Die Änderungen treten am 26. September 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Im Wortlaut von § 1 Z 2 wird nach "an der Linz International School Auhof," die korrekte Bezeichnung "an der Anton‑Bruckner‑International‑School" eingefügt.
- In § 1 Z 14 wird die Liste der zulässigen Herkunftsländer von "Australien, Israel, Japan, der Republik Korea und Neuseeland" um Chile und Kanada erweitert und das Wort "sechsmonatigen" durch "zwölfmonatigen" ersetzt.
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