<!--[-->Ausnahme für Gleitbauarbeiten bei der Arbeitsruhe<!--]-->
Ausnahme für Gleitbauarbeiten bei der Arbeitsruhe
Verordnung vom 21.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um eine Ausnahme für Gleitbauarbeiten, die mehr als 152 Stunden kontinuierliche Arbeit erfordern.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2017XXV
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um eine Ausnahme für Gleitbauarbeiten, die mehr als 152 Stunden kontinuierliche Arbeit erfordern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, um die nachfolgende Ausnahme zu ermöglichen.
  • Ein neuer Ziffer‑Eintrag (Ziffer 4) wird im Abschnitt V eingefügt, der Gleitbauarbeiten von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe ausnimmt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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