Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um eine Ausnahme für Gleitbauarbeiten, die mehr als 152 Stunden kontinuierliche Arbeit erfordern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2017XXV
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um eine Ausnahme für Gleitbauarbeiten, die mehr als 152 Stunden kontinuierliche Arbeit erfordern.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, um die nachfolgende Ausnahme zu ermöglichen.
- Ein neuer Ziffer‑Eintrag (Ziffer 4) wird im Abschnitt V eingefügt, der Gleitbauarbeiten von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe ausnimmt.
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