Zusammenfassung
Die Verordnung von 18. Jänner 2017 ändert drei Stellen der Universitätsberechtigungsverordnung: Sie passt die Bezeichnung einer Studienrichtung an, ändert den Begriff für frühkindliche Pädagogik und fügt einen neuen Absatz in § 10 ein.Bundesministerium für Bildung1/18/2017XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 18. Jänner 2017 ändert drei Stellen der Universitätsberechtigungsverordnung: Sie passt die Bezeichnung einer Studienrichtung an, ändert den Begriff für frühkindliche Pädagogik und fügt einen neuen Absatz in § 10 ein.Schwerpunkte
- Im Abschnitt § 4 Abs. 1 lit. a wird die Studienrichtung von „Ur‑ und Frühgeschichte“ zu „Urgeschichte und Historische Archäologie“ umbenannt.
- Im selben Abschnitt, lit. c, wird das Wort „Kindergartenpädagogik“ durch das Wort „Elementarpädagogik“ ersetzt.
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