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Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Tunnel Kollmann (A2 Süd)
Verordnung vom 22.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A2 Süd‑Autobahn (Tunnel Kollmann) die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mittels technischer Messstrecken überwacht wird; Beginn und Ende dieser Strecken müssen angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2017XXV
Verkehr
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A2 Süd‑Autobahn (Tunnel Kollmann) die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mittels technischer Messstrecken überwacht wird; Beginn und Ende dieser Strecken müssen angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Abschnitte der A2 Süd‑Autobahn (Tunnel Kollmann) als Messstrecken definiert werden, auf denen die Fahrgeschwindigkeit mittels technischer Geräte erfasst wird.
  • Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer über die Überwachung informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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