<!--[-->Verordnung 263/2017 – Befristete Beschäftigung von Ausländer*innen im Wintertourismus<!--]-->
Verordnung 263/2017 – Befristete Beschäftigung von Ausländer*innen im Wintertourismus
Verordnung vom 22.09.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 100 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest, verteilt diese auf die Bundesländer und regelt, dass Beschäftigungsbewilligungen vom 13. November 2017 bis zum 15. Mai 2018 maximal 25 Wochen gelten dürfen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/22/2017XXV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 100 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest, verteilt diese auf die Bundesländer und regelt, dass Beschäftigungsbewilligungen vom 13. November 2017 bis zum 15. Mai 2018 maximal 25 Wochen gelten dürfen.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 1 100 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Ab dem 13. November 2017 können Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, die maximal 25 Wochen gelten und nicht nach dem 15. Mai 2018 enden dürfen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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