Zusammenfassung
Die Verordnung 264/2017 ändert die Prüfungsordnung und die Lehrpläne der AHS: Sie erlaubt neue Hilfsmittel bei Prüfungen, ersetzt „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“, legt Themenbereiche für Abschlussklassen fest und führt Arbeitsgruppen zur mündlichen Prüfungsvorbereitung ein.Bundesministerium für Bildung9/29/2017XXV
Zusammenfassung
Die Verordnung 264/2017 ändert die Prüfungsordnung und die Lehrpläne der AHS: Sie erlaubt neue Hilfsmittel bei Prüfungen, ersetzt „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“, legt Themenbereiche für Abschlussklassen fest und führt Arbeitsgruppen zur mündlichen Prüfungsvorbereitung ein.Schwerpunkte
- Bei schriftlichen Prüfungen dürfen klassische Schreibgeräte, Lineal, Geo‑Dreieck, Zirkel, Formelsammlungen und elektronische Hilfsmittel verwendet werden.
- Das Wort „Instrumentalunterricht“ wird in allen betroffenen Rechtsvorschriften durch die Formulierung „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt.
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