Änderung des Anhangs 6 der Aquakultur‑Seuchenverordnung – Liste seuchenfreier Zonen
Verordnung vom 02.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 266/2017 ergänzt Anhang 6 der Aquakultur‑Seuchenverordnung um eine Liste von elf seuchenfreien Fischzuchtbetrieben und -zonen, die auf Basis des Tierseuchengesetzes festgelegt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/2/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 266/2017 ergänzt Anhang 6 der Aquakultur‑Seuchenverordnung um eine Liste von elf seuchenfreien Fischzuchtbetrieben und -zonen, die auf Basis des Tierseuchengesetzes festgelegt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf mehrere Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, um die Änderung des Anhangs zu legitimieren.
- Ein neuer Abschnitt (Punkt 2) im Anhang 6 listet elf Betriebe bzw. Zonen, die als seuchenfrei gelten.
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